Liquidation

Gründe für eine Liquidation eines Unternehmens reichen von einer fehlenden Nachfolgeregelung bis zu wirtschaftlichen Zwängen, die eine Beendigung der Unternehmenstätigkeit erfordern. Eine stille Liquidation bedeutet hierbei ein geordnetes Verfahren in dem die Gläubiger (Lieferanten, Banken, Mitarbeiter, Finanzamt etc.) durch die Verwertung der Vermögensgegenstände befriedigt werden. Angestrebt ist hier eine volle Befriedigung sowie möglichst ein Vermögensüberschuss für die Gesellschafter.

Es gibt allerdings auch Situationen in denen Gläubiger nur teilweise befriedigt werden können, sich aber besser stehen als in einem Insolvenzszenario. Hierbei sind dann entsprechende Teilforderungsverzichte abzuschließen.

Voraussetzung für die Durchführung einer Liquidation ist es, dass für den gesamten Zeitraum der Abwicklung die Zahlungsfähigkeit gegeben sein muß. Somit muß vor der Einleitung des Liquidationsprozesses geprüft werden ob dies gegeben ist und ob keine insolvenzrechtlichen Gründe wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, die dem Prozess entgegen stehen.

 

Da die Liquidation von Gesellschaften rechtsformspezifisch geregelt ist, muss dieser Prozess anwaltlich begleitet werden.

MCB unterstützt Sie in diesem Prozess bei allen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Ergänzend hierzu arbeiten wir für die juristischen Themen mit erfahrenen Anwälten zusammen.